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Dschungel - Bild des Flyers des Fakultätspersonalrates

Über den Fakultätspersonalrat

Der Fakultätspersonalrat der Charité – Universitätsmedizin Berlin stellt sich auf dieser Seite vor.

Wer zu den Mitgliedern gehört, erfahren Sie auf der Teamseite.

Sie befinden sich hier:

Inhaltsübersicht

Der Fakultätspersonalrat (FPR) der Charité besteht aus 23 Mitgliedern: Wir tagen einmal pro Woche, meist donnerstags.

In diesen Sitzungen berät das Gremium auf Grundlage des Personalvertretungsgesetz  Personalvertretungsgesetzes Berlin (Bln.PersVG) über Anträge zu Personalmaßnahmen wie

  • Einstellung,
  • Weiterbeschäftigung,
  • Umsetzung,
  • Eingruppierung sowie
  • Kündigung

und fasst Beschlüsse.

Personalräte der Charité

An der Charité gibt es 3 Personalräte: Je einen für die Dienststellen

  • Fakultät (Fakultätspersonalrat) und
  • Klinikum (Klinikpersonalrat) sowie einen für die
  • Charité als Ganzes (Gesamtpersonalrat).

Der Fakultät gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die überwiegend im Forschung und Lehre tätig sind. Alle übrigen Beschäftigten gehören zur Dienststelle Klinikum. 

Bei individuellen Fragen, zum Beispiel zu

  • Einstellung,
  • Vertragsverlängerung oder Eingruppierung

sind – je nach der Dienststellenzugehörigkeit des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin Fakultätspersonalrat oder der Klinikpersonalrat zuständig.

Für alle Angelegenheiten, die Beschäftigte beider Dienststellen betreffen, ist der Gesamtpersonalrat der Charité zuständig.