
Über den Fakultätspersonalrat
Der Fakultätspersonalrat der Charité – Universitätsmedizin Berlin stellt sich auf dieser Seite vor.
Wer zu den Mitgliedern gehört, erfahren Sie auf der Teamseite.
Sie befinden sich hier:
Der Fakultätspersonalrat (FPR) der Charité besteht aus 23 Mitgliedern: Wir tagen einmal pro Woche, meist donnerstags.
In diesen Sitzungen berät das Gremium auf Grundlage des Personalvertretungsgesetz Personalvertretungsgesetzes Berlin (Bln.PersVG) über Anträge zu Personalmaßnahmen wie
- Einstellung,
- Weiterbeschäftigung,
- Umsetzung,
- Eingruppierung sowie
- Kündigung
und fasst Beschlüsse.
Personalräte der Charité
An der Charité gibt es 3 Personalräte: Je einen für die Dienststellen
- Fakultät (Fakultätspersonalrat) und
- Klinikum (Klinikpersonalrat) sowie einen für die
- Charité als Ganzes (Gesamtpersonalrat).
Der Fakultät gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, die überwiegend im Forschung und Lehre tätig sind. Alle übrigen Beschäftigten gehören zur Dienststelle Klinikum.
Bei individuellen Fragen, zum Beispiel zu
- Einstellung,
- Vertragsverlängerung oder Eingruppierung
sind – je nach der Dienststellenzugehörigkeit des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin Fakultätspersonalrat oder der Klinikpersonalrat zuständig.
Für alle Angelegenheiten, die Beschäftigte beider Dienststellen betreffen, ist der Gesamtpersonalrat der Charité zuständig.