
Unsere Aufgaben
Der Fakultätspersonalrat (FPR) der Charité vertritt die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle Fakultät (Forschung und Lehre).
Sie befinden sich hier:
Der Fakultätspersonalrat (FPR) der Charité besteht aus 23 Mitgliedern: Wir tagen einmal pro Woche, meist donnerstags.
In diesen Sitzungen berät das Gremium auf Grundlage des Personalvertretungsgesetz Personalvertretungsgesetzes Berlin (Bln.PersVG) über Anträge zu:
Personelle Maßnahmen
- Einstellung und Weiterbeschäftigung
- Ein- oder Umgruppierung
- Kündigung
- Umsetzung
- Personalfragebögen, Beurteilungsgrundsätze
- Maßnahmen zur betrieblichen Weiterbildung
- Teilnahme an Vorstellungsgesprächen
- Begleitung/ Unterstützung bei Personalgesprächen
Soziale Angelegenheiten
- Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen
- Digitalisierungsprozesse: mobiles Arbeiten, Arbeitnehmerdatenschutz
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: insbesondere Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Prävention von psychischen Fehlbelastungen
- Gestaltung der Arbeitsplätze
- Sozialraumeinrichtungen: z.B. Kantinen, Sportanlagen
- Ordnung des Betriebes und Verhalten der Beschäftigten in der Dienststelle: z.B. Gestaltung verbindlicher Verhaltensregeln wie Rauch- und Alkoholverbot, einschließlich des Schutzes der Beschäftigten vor sexueller Belästigung
Organisatorische Angelegenheiten
- Anordnung von Organisationsuntersuchungen
- Inhalt von Personalentwicklungsplänen
Wir beraten Sie und helfen Ihnen in allen aufgeführten Angelegenheiten und darüber hinaus bei vielen weiteren, z.B.:
- Anerkennung von beruflichen Vorzeiten und/oder Stipendienzeiten für die Einstufung
- Unterstützung bei der Erstellung einer BAK Beschreibung des Aufgabenkreises)
- Teilzeitarbeit und Altersteilzeit
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Gefährdungs- / Überlastungsanzeigen
- Mobbing
- Teilnahme an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung, Bildungsurlaub
- Nebentätigkeiten
Bei Fragen, Problemen und Anregungen können Sie sich gern an uns wenden
Diese Aufzählung ist nicht umfassend, sie soll nur einen Überblick vermitteln über die Palette der Mitbestimmungsrechte.