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Unsere Aufgaben

Der Fakultätspersonalrat (FPR) der Charité vertritt die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle Fakultät (Forschung und Lehre). 

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Der Fakultätspersonalrat (FPR) der Charité besteht aus 23 Mitgliedern: Wir tagen einmal pro Woche, meist donnerstags.

In diesen Sitzungen berät das Gremium auf Grundlage des Personalvertretungsgesetz  Personalvertretungsgesetzes Berlin (Bln.PersVG) über Anträge zu:

Personelle Maßnahmen

  • Einstellung und Weiterbeschäftigung
  • Ein- oder Umgruppierung
  • Kündigung
  • Umsetzung
  • Personalfragebögen, Beurteilungsgrundsätze
  • Maßnahmen zur betrieblichen Weiterbildung
  • Teilnahme an Vorstellungsgesprächen
  • Begleitung/ Unterstützung bei Personalgesprächen

Soziale Angelegenheiten

  • Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen
  • Digitalisierungsprozesse: mobiles Arbeiten, Arbeitnehmerdatenschutz
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz: insbesondere Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Prävention von psychischen Fehlbelastungen
  • Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Sozialraumeinrichtungen: z.B. Kantinen, Sportanlagen
  • Ordnung des Betriebes und Verhalten der Beschäftigten in der Dienststelle: z.B. Gestaltung verbindlicher Verhaltensregeln wie Rauch- und Alkoholverbot, einschließlich des Schutzes der Beschäftigten vor sexueller Belästigung

Organisatorische Angelegenheiten

  • Anordnung von Organisationsuntersuchungen
  • Inhalt von Personalentwicklungsplänen

Wir beraten Sie und helfen Ihnen in allen aufgeführten Angelegenheiten und darüber hinaus bei vielen weiteren, z.B.:

  • Anerkennung von beruflichen Vorzeiten und/oder Stipendienzeiten für die Einstufung
  • Unterstützung bei der Erstellung einer BAK Beschreibung des Aufgabenkreises)
  • Teilzeitarbeit und Altersteilzeit
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Gefährdungs- / Überlastungsanzeigen
  • Mobbing
  • Teilnahme an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung, Bildungsurlaub
  • Nebentätigkeiten

Bei Fragen, Problemen und Anregungen können Sie sich gern an uns wenden

 


Diese Aufzählung ist nicht umfassend, sie soll nur einen Überblick vermitteln über die Palette der Mitbestimmungsrechte.